KMK – Fremdsprachenzertifikat
Die Teilnahme an einer Prüfung zum Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats bietet unseren Berufsschülern die Möglichkeit, sich ihre Englischkenntnisse nach europaweit einheitlichen Standards zertifizieren zu lassen.
Grundlage für die Prüfung sind der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen sowie die Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung der Kultusministerkonferenz (KMK). Aufgrund dieser Rahmenvereinbarung können berufliche Schulen auf freiwilliger Basis eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können. In Rheinland-Pfalz werden Erstellung, Durchführung und Bewertung dieser Prüfungen durch das Pädagogische Landesinstitut in Bad Kreuznach koordiniert und überwacht.
Das von den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der freiwilligen Prüfung erzielte Ergebnis ist unabhängig von der Notengebung im Berufsschulunterricht. Die Prüfungsnote fließt nicht in die Zeugnisnote ein. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung können die Schülerinnen und Schüler einen europaweit abgestimmten und damit vergleichbaren Nachweis über ihre handlungs- und berufsbezogenen Fremdsprachenkenntnisse erlangen. Um dem Berufsbezug Rechnung zu tragen, wird die Prüfung in verschiedenen Berufsrichtungen sowie auf verschiedenen Niveaustufen angeboten. So müssen beispielsweise Bankkaufleute über ein anderes Vokabular verfügen als Industriekaufleute oder IT-Systemkaufleute.
Unabhängig von Berufsrichtung oder Niveaustufe gliedert sich die Prüfung zum Erwerb des Fremdsprachenzertifikats immer in die Teilbereiche Hör- und Leseverstehen, Produktion, Mediation und Interaktion. Beim Hör- und Leseverstehen sind gehörtem bzw. abgedrucktem Text gezielt Informationen zu entnehmen. Im Rahmen der Produktion ist ein Schriftstück in englischer Sprache zu verfassen und bei der Mediation muss zwischen den Sprachen vermittelt werden, wobei das Ziel die deutsche oder die englische Sprache sein kann. Schließlich gehört zu jeder Prüfung immer auch ein mündlicher Prüfungsteil, bei dem die Teilnehmer paarweise im Rahmen einer beruflichen Themenstellung interagieren. Die in jedem Teilbereich erreichte Punktzahl wird zusammen mit der entsprechenden Maximalpunktzahl separat auf dem Zertifikat ausgewiesen. Die Prüfungsdauer hängt von der jeweiligen Niveaustufe ab und liegt für den schriftlichen Prüfungssteil zwischen 60 und 120 Minuten. In diesem Prüfungsteil ist in der Regel die Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches erlaubt.
Die Auszubildenden können durch den Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats bereits während der Ausbildung ihren Leistungswillen und ihre Bereitschaft zur Weiterbildung dokumentieren und erhalten gleichzeitig eine Zusatzqualifikation zur Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach Ausbildungsende.
Da die Prüfungstermine landesweit festgelegt werden, findet die Prüfung nicht immer an einem Berufsschultag statt. Wir bitten daher die Ausbildungsbetriebe ihren interessierten Auszubildenden die Teilnahme zu ermöglichen und bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für die in der Vergangenheit gezeigte Kooperation im Sinne der Auszubildenden.
Für Anmeldungen bzw. Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Traut oder Ihren jeweiligen Englischlehrer.
nicole.traut@bbswkh.de
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachfolgenden Link:
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